Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf können die Sonderschule besuchen.
Dafür muss das Staatliche Schulamt den sonderpädagogischen Förderbedarf Ihres Kindes feststellen.
Den Besuch der Sonderschule können entweder Sie als Eltern oder die zuständige Grundschule beantragen.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir helfen Ihnen weiter.
Voraussetzungen für das Feststellungsverfahren sind:
Vorliegen oder Vermutung einer Behinderung oder eines sonderpädagogischen Förderbedarfs
Ein erfolgreicher Besuch einer allgemeinen Schule ist nicht zu erwarten.
Sind sich alle Beteiligten einig, dass Ihr Kind die Sonderschule besuchen soll, gibt es zwei Möglichkeiten:
Sie beantragen die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs selbst beim Staatlichen Schulamt oder
Sie stellen zusammen mit der allgemeinen Schule einen gemeinsamen Antrag.
Ist das Staatliche Schulamt nicht der Ansicht, dass Ihr Kind die Sonderschule besuchen soll, führt es zunächst ein Beratungsgespräch mit Ihnen. Danach beauftragt es eine bisher nicht beteiligte Sonderschullehrkraft mit der weiteren Begutachtung.
Die Sonderschullehrkraft schreibt ein Gutachten.
Nach Abschluss des Feststellungsverfahrens benachrichtigt Sie das Staatliche Schulamt schriftlich
über die beabsichtigten Fördermaßnahmen und
den vorgeschlagenen Förderort.
Es stimmt diese Vorschläge mit Ihnen ab.
falls die Schule den Antrag stellt: den Pädagogischer Bericht finden Sie hier...
Hinweis: Hat der öffentliche Gesundheitsdienst Ihr Kind untersucht, muss das Staatliche Schulamt den ärztlichen Bericht dem Gutachten beifügen.
keine
(Quelle: http://www.service-bw.de)