Was muss ich tun, damit mein Kind die Förderschule besuchen kann?

Sonderpädagogischer Förderbedarf - Feststellung beantragen

Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf können die Sonderschule besuchen.

Dafür muss das Staatliche Schulamt den sonderpädagogischen Förderbedarf Ihres Kindes feststellen.

Den Besuch der Sonderschule können entweder Sie als Eltern oder die zuständige Grundschule beantragen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir helfen Ihnen weiter.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für das Feststellungsverfahren sind:

Verfahrensablauf

Sind sich alle Beteiligten einig, dass Ihr Kind die Sonderschule besuchen soll, gibt es zwei Möglichkeiten:

Ist das Staatliche Schulamt nicht der Ansicht, dass Ihr Kind die Sonderschule besuchen soll, führt es zunächst ein Beratungsgespräch mit Ihnen. Danach beauftragt es eine bisher nicht beteiligte Sonderschullehrkraft mit der weiteren Begutachtung.

Die Sonderschullehrkraft schreibt ein Gutachten.

Nach Abschluss des Feststellungsverfahrens benachrichtigt Sie das Staatliche Schulamt schriftlich

Es stimmt diese Vorschläge mit Ihnen ab.

Erforderliche Unterlagen

falls die Schule den Antrag stellt: den Pädagogischer Bericht finden Sie hier...

Hinweis: Hat der öffentliche Gesundheitsdienst Ihr Kind untersucht, muss das Staatliche Schulamt den ärztlichen Bericht dem Gutachten beifügen.

Kosten

keine

(Quelle: http://www.service-bw.de)

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